Ihre-Unternehmensberater.de I > sofort die 4.000 Euro beantragen
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil ( soll heißen, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen ) gefördert werden, beim BAFA stellen.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bis maximal 10 Mitarbeiter erhalten vom Bund eine Soforthilfe bis zu 15.000 Euro. Die Förderung ist von Land zu Land unterschiedlich. Bitte kontaktieren Sie uns und geben uns ihren Firmensitz an!
UND NOCH VIELE WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.04. den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Hilfsbedürftige Gewerbetreibende haben aber auch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (ALG II) als Grundsicherung für Selbstständige vom Jobcenter zu erhalten. Unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ erhalten Sie alle weiteren Informationen und den vereinfachten Antrag samt Anlage.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und Unternehmen bis drei Jahre nach Geschäftsaufnahme aus ausgewählten Branchen. Die Höhe beim Mikrodarlehen beläuft sich bei max. Höhe 20.000 € wobei ein Eigenanteil von 20 % durch den Existenzgründer aufzubringen ist.
Bei der Bewältigung der Folgen des Coronavirus unterstützt die Bürgschaftsbank Sachsen kleine und mittlere Unternehmen. Bürgschaften von bis zu 500.000,00 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages, ab sofort 90%-ige Bürgschaftsübernahme bei 6 Jahren Bürgschaftslaufzeit möglich.
IHRE-UNTERNEHMENSBERATER.deKostenlose Hotline 0800 - 806 805 2
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